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Zum Zusammenhang von Digitalisierung, Cybersecurity und Demokratisierung

In einer Publikation des Österreichischen Bundesheeres schreibt PD Dr. Matthias C. Kettemann (S. 96) über den Zusammenhang von Digitalisierung, Cybersecurity und Demokratisierung. Darin argumentiert er, dass freie Internetkommunikation so voraussetzungsreich wie entscheidend sei für eine offene, einer funktionierenden Demokratie vorausgesetzte Debatte. Neben dem Staat sei auch das Internet von Voraussetzungen abhängig, die es selbst nicht hervorbringen kann: Wir brauchen das Recht, gerade das Völkerrecht, um die technischen Grundvoraussetzungen des Internets abzusichern und zu stabilisieren und – auf die Online-Inhalte blickend – die Potentiale des Internets für die Menschen zu realisieren.

4,4 Milliarden Menschen haben Internetzugang. Das heißt aber auch: 3,3 Milliarden noch nicht. Marginalisierungen werden durch das Internet nicht nur überwunden, sondern zum Teil auch fortgeschrieben. Gerade die UNO hat schon früh erkannt, dass das Internet der menschlichen Entwicklung dienen muss. Im Rahmen des UN-Weltgipfels zur Informationsgesellschaft (WSIS) (2003, 2005) bekannten sich die Staaten der Welt zu einer „den Menschen in den Mittelpunkt stellenden, inklusiven und entwicklungsorientierten Informationsgesellschaft“. Diese ist gestützt auf die Ziele und Grundsätze der UN-Charta, das Völkerrecht und den Multilateralismus sowie die „volle Achtung und Einhaltung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“.

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